Ju-Jutsu neu in Eystrup

Ab dem 10. Februar bietet der TSV Eystrup allen Sportbegeisterten die Möglichkeit, sich vielfach zu beweisen. Durch die Teilnahme an unserem Kursangebot haben die Übenden nicht nur die Chance auf ein 50€-Gutschein von Jeans Wolf, sondern können auch das Ju-Jutsu Sportabzeichen erwerben, das von ausgewählten Krankenkassen als anerkanntes Sportleistungsabzeichen in Bonusprogrammen gilt.

Während des Kurses bereiten sich die Sportler in verschiedenen Disziplinen, abhängig von ihrem Bewegungsanspruch und Leistungsstand, auf eine kleine Prüfung mit Kampfsportcharakter vor. Unser Kursangebot fordert sowohl Körper als auch Geist, da die Teilnehmer ihre Strategie zum Erfolg selbst stark beeinflussen können. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen bei unserer Leiterin Carina Senning unter der Nummer 0175 7986148.

Die Teilnahmegebühren betragen 25€ für Mitglieder des TSV Eystrup und 50€ für Nicht-Mitglieder.

Vom 10. Februar bis 27. April findet das Ju-Jutsu Sportabzeichen für Anfänger und Fortgeschrittene in der kleinen Sporthalle in Eystrup statt.

  • Kinder (7-14 Jahre): 10-11 Uhr
  • Erwachsene (ab 14 Jahre): 11-12 Uhr

Das Sportabzeichen ist eine herausragende Fitness-Sportart mit Verteidigungscharakter für Sportler jeden Alters und wird in sechs Kategorien abgelegt:

  1. Schlagpolster-Techniken (Tritte und Schläge)
  2. Wurfansätze oder Würfe
  3. Flows (fließende wechselseitige Anwendung von Ju-Jutsu Techniken oder Bewegungsdrills)
  4. Gleichgewichtsschulung (z.B. Vorführung von Tritttechniken auf einem wackeligen Untergrund)
  5. Kreativaufgabe
  6. Randori – der Übungskampf

Optional können die Teilnehmer am Ende des Kurses ein Prüfung zur Abnahme des DJJV-Sportabzeichens ablegen. Diese Prüfung wird für angehende Polizeischüler offenbar als Bonuspunkt für die zu erbringende Ausdauerleistung im Sporttest gewertet. (Quelle: Polizei-Studium.de „Das Abnahmedatum darf in beiden Fällen nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die Vorlage des Sportabzeichens muss aus organisatorischen Gründen bis zum Tage des schriftlichen Eignungstests erfolgen“)